Nicht nachgewiesen
Beim Betreten (…) haben Kunden, die über keinen Nachweis (…) verfügen, in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen. Der Kunde hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. – Selten war der Stand der Dinge so auf den Punkt gebracht wie mit diesem Absatz aus Paragraph 4 der aktuellen COVID-Maßnahmenverordnung über den Nicht-Nachweis. Eine konsistente Politik der Bundesregierung zwischen Afghanistan-Drama, Landtagswahl in Oberösterreich und Klima–Après-Ski mit den Pendlern ist nämlich nicht nachgewiesen. Wenigstens auf unser Bundesheer ist Verlass. Das hat auf der Mariahilferstraße einen Shop eröffnet, der keiner ist, weil man die meisten Sachen nur online einkaufen kann. Sozusagen…